Feststellung des Grundversorgers

Aufgrund des Netzbetreiberwechsels ist die EW-Schmid GmbH nicht mehr für die Feststellung der Grundversorgung zuständig.
Ab 01.01.24 übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH die Rolle als Netzbetreiber.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Bayernwerk Netz GmbH.

Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben der Grundversorger für das Netzgebiet der EW Schmid GmbH zum 01. Juli 2018 sowie 01. Juli 2021 wie folgt festgestellt wurde:

EW Schmid GmbH
Vertrieb