Preisblätter für die Netznutzung ab 01.01.2024

Aufgrund des Netzbetreiberwechsels werden an dieser Stelle keine Netzentgelte für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Ab 01.01.2024 übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH die Rolle als Netzbetreiber.
Die Netzentgelte können Sie auf der Webseite des Bayernwerks entnehmen: Bayernwerk Netzentgelte

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit bei allen Lieferanten.

Die Netzentgelte der EW Schmid GmbH werden entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) kalkuliert und durch die Bayerische Landesregulierungsbehörde genehmigt.

Netzentgelte § 17 und 27 Abs. 1 StromNEV

Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 01. Januar eines Kalenderjahres.

Geltende Netzentgelte

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passte die EW Schmid GmbH mit Wirkung zum 01.01.2019 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2019 werden auf unserer Internetseite veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2019 erforderlich wird.

Etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten sowie weitere Umlagen und ggf. Konzessionsabgaben sind nicht in den Netzentgelten enthalten. Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der EW Schmid GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die EW Schmid GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

Gesetzliche Umlagen

Zusätzlich gelten die nachfolgenden gesetzlichen Umlagen:

  • KWK-G Umlage
  • Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
  • Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG
  • Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

 

Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbeteiber:

netztransparenz.de

Preisblätter für die Netznutzung ab 01.01.2019: