Hochlastzeitfenster
Bekanntmachung des Hochlastzeitfensters für atypische Netznutzung der EW-Schmid GmbH gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenster zu bestimmen. Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen wurden für das Netzgebiet der EW-Schmid GmbH nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur ermittelt und sind nachfolgend dargestellt:
Netzübergabe ab 01.01.2024
Am 01.01.2024 wird unser Netz an die Bayernwerk Netz AG übergeben.
Die Netzentgelte finden Sie unter folgenden Link: Individuelle Netzentgelte (bayernwerk-netz.de)