Die genaue Höhe der im Strompreis enthaltenen Abgaben und Umlagen finden Sie in unseren aktuellen Preisblättern:

Kosten für Netznutzung:

Hierunter fallen sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten werden in vollem Umfang an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Kosten für Messung und Abrechnung:

Darin sind alle Kosten für die Zählermiete und Rechnungsstellung enthalten.

Konzessionsabgabe an die Kommune:

Die Kommunen erheben von den Netzbetreibern ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege und Straßen um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben.

Die EEG-Umlage:

Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der regenerativen Energieerzeugung in Kraft. Es schafft Investitionssicherheit, indem es den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien 20 Jahre lang den Absatz zu festen Vergütungssätzen garantiert. Die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Vergütung zahlen die Stromverbraucher in Form der EEG-Umlage. Das komplizierte an der aktuellen EEG-Umlage: Je niedriger der Börsenpreis, desto höher ist die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Vergütung von EEG-Strom. Der aktuell niedrigere Preis für Strom an den Handelsplätzen treibt also die EEG-Umlage in die Höhe.

Die Offshore-Haftungsumlage:

Damit der Zubau von Windkraftwerken auf dem offenen Meer schneller vorankommt, bietet die Bundesregierung Investoren seit 2013 mehr Sicherheit. Sie werden seither entschädigt, wenn sie den Strom ihrer Anlagen nicht einspeisen können, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt. Diese Ausfall-Vergütung wird über die Offshore-Haftungsumlage finanziert.

Der KWK-Aufschlag:

Mit diesem Aufschlag auf die Netzentgelte werden Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Diese erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Die Technik ist dann hocheffizient, wenn nicht nur der Strom, sondern auch die anfallende Wärme zum Heizen und zur Wassererwärmung genutzt wird. Kraft-Wärme-Kopplung trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Ressourcenschonung bei, deshalb wird ihr Ausbau vom Staat unterstützt.

§-19-Umlage (auch Sonderkundenumlage oder Netzentgeltumlage genannt):

Der Staat hat besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der Netzgebühren befreit. Die Kosten, die deshalb nicht mehr gedeckt sind, tragen seit 2011 auch die übrigen Verbraucher.

Verordnung über Vereinbarungen zu Abschaltbaren Lasten (AbLaV):

Mit dieser Umlage werden Unternehmen entschädigt, die Maschinen oder Prozesse abschalten, wenn der Bedarf an Strom höher ist als das Angebot im Netz. Das dient der Netzstabilität.

Stromsteuer:

Sie enthält die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden.

Fester Leistungspreis Haushalt:

Der feste Leistungspreis deckt die Kosten der ständigen Lieferbereitschaft (rund um die Uhr). Die Berechnung erfolgt anteilig entsprechend dem Abrechnungszeitraum.

Verbrauchspreis:

Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). In den Verbrauchspreis sind sämtliche Kosten für die Netznutzung, Steuern und Abgaben eingerechnet.