Energiemengen und Vergütungen nach EEG

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen zu veröffentlichen.

Nachfolgend sind die relevanten Daten der EW-Schmid GmbH nach § 72 EEG 2014 dargestellt. Die Daten sind in Form und Inhalt mit der gesetzlich geforderten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht an den Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur identisch.

EEG-Einspeisung 2020

Einspeisung ins Netz der EW Schmid GmbH

Energieträger Strommenge (kWh) Vergütung (€) vNNE (€)
Wasserkraft 286.692 36.409,88 630,72
Biomasse 0 0 0
Solar 3.452.983 1.144.428,76 7.596,54
Gesamt 3.739.675 1.180.838,64 8.227,26

Bericht nach § 77 EEG

Gemäß § 77 EEG ist jeder Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der für den bundesweiten Vergütungsausgleich erforderlichen Daten zu veröffentlichen. Der Bericht der EW-Schmid GmbH für das Jahr 2018 kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

EEG-Gesetz

Für Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:

Für alle Einspeiseanlagen, die vor dem 01.01.2009 ans Netz gegangen sind gilt weiter: