Energiemengen und Vergütungen nach EEG
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (EEG) sind die Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen zu veröffentlichen.
Nachfolgend sind die relevanten Daten der EW-Schmid GmbH nach § 72 EEG 2014 dargestellt. Die Daten sind in Form und Inhalt mit der gesetzlich geforderten Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht an den Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur identisch.